Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Zentrale Stelle Mammographie-Screening
Schleswig-Holstein ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Letzte Aktualisierung: 19.09.2024

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 19.09.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (https://mamma-screening-sh.de) und bezieht sich auf das BIK-Testergebnis nach dem entwicklungsbegleitenden BITV-Prüfverfahren von März 2024.

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • Bei kurzfristigen Veröffentlichungsfristen oder bei sehr umfangreichen Dokumenten kann es vorkommen, dass diese Inhalte nicht vollumfänglich barrierefrei zugänglich sind. Zudem kann es nicht barrierefreie Download-Dokumente geben, die als Informationsbroschüren von anderen Institutionen erstellt wurden und hier als PDF-Dokumente bereitgestellt werden. 
  • Die Website ist mit der Tastatur nicht vollumfänglich bedienbar.
  • Der Tastaturfocus ist nicht sichtbar.
  • Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch korrekt verschachtelt.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen.
  • Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen.
  • Die Navigation der Karte der Screening-Standorte ist nicht barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.09.2024 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer von Prüfstelle Barrierefreiheit des Landes Schleswig-Holstein vom 5.3.2024 vorgenommenen Bewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.09.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unseren Kontakt unter Zentrale Stelle Mammographie-Screening (Telefon: 04551 89 89 00) oder per Post unter Postfach 1193, 23781 Bad Segeberg.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Auf der Internetseite der Beschwerdestelle  finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

  • Büroanschrift: Karolinenweg 1, 24105 Kiel
  • Postanschrift: Postfach 7121, 24171 Kiel
  • Telefon: +49 431 988 1620
  • E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de