Häufige Fragen

Häufige Fragen

Werden die Altersgrenzen zukünftig angehoben?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 21.09.2023 die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Damit können ab Mitte 2024 auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Die neu bzw. wieder anspruchsberechtigten Frauen erhalten vorerst keine persönliche Einladung, können sich aber voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Untersuchungstermin bei der Zentrale Stelle ihres Bundeslandes anmelden (ZS Schleswig-Holstein 04551 89 89 00). Die Ausweitung betrifft etwa 2,5 Millionen Frauen und braucht Zeit. Aufgrund der dafür notwendigen technischen Anpassungen sieht der G-BA diese Übergangslösung vor: Ein Untersuchungstermin ist frühestens 22 Monate nach der letzten Screening-Mammographie und 12 Monate nach der kurativen Mammographie mit Überweisung möglich.

Meine letzte Mammographie liegt noch keine 12 Monate zurück. Soll ich diesen Termin trotzdem wahrnehmen?

Zwischen zwei Mammographien sollten mindestens 12 Monate liegen. Rufen Sie uns bitte an, damit wir notieren können, ab wann wir Sie wieder einladen können.

Aufgrund meiner Vorgeschichte werde ich regelmäßig zur Mammographie überwiesen. Soll ich jetzt auch noch am Mammographie-Screening teilnehmen?

Das Mammographie-Screening ist eine reine Früherkennungsuntersuchung, zu der Sie alle 24 Monate eingeladen werden. Falls bei Ihnen ein konkreter Verdacht besteht oder bereits Auffälligkeiten festgestellt wurden, sind Sie bei Ihrem Arzt und dem QuaMaDi-Programm in guten Händen. Eine Teilnahme am Screening ist daher nicht mehr erforderlich.

Werden die Befunde an meinen Frauenarzt weitergeleitet?

Nur wenn Sie zustimmen. Auf dem Fragebogen, welcher der Einladung beiliegt oder Ihnen in der Praxis ausgehändigt wird, haben Sie die Möglichkeit, einer Weiterleitung zuzustimmen oder ihr zu widersprechen.

Warum habe ich noch keine Einladung bekommen?

Leider können nicht alle anspruchsberechtigten Frauen einer Screening-Region sofort eingeladen werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren müssen alle Frauen einer Region eingeladen werden. Wenn Sie die Einladung nicht abwarten möchten, können Sie auch direkt mit der Zentralen Stelle unter 04551/89 89 00 einen Termin vereinbaren.

Was soll ich zu meinem Termin mitbringen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte oder Ihren Versicherungsnachweis sowie den der Einladung beigefügten Fragebogen mit.

Werden die Fahrtkosten auch übernommen?

Nein. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Brauche ich eine Überweisung von meinem Arzt?

Nein. Eine Überweisung ist nicht notwendig.

Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?

Nein. Ihre Angaben und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zudem werden in dem Mammographie-Screening-Programm besonders strenge Datenschutz­anforderungen umgesetzt.

Ich bin Rollstuhlfahrerin. Ist die Praxis bzw. das Mammobil rollstuhlgerecht ausgestattet?

Die stationären Einrichtungen ja. Die Mammobile sind aufgrund ihrer Bauweise nicht für Rollstuhlfahrerinnen geeignet.

Kann ich trotz meiner Regelblutung den Termin wahrnehmen?

Es ist sinnvoll, die Untersuchung in die zweite Woche nach Beginn der Regelblutung zu verlegen.

Soll ich meine bisherigen Aufnahmen mit zur Untersuchung bringen?

Nein, dies ist nicht erforderlich.

Was mache ich, wenn ich keine Einladung mehr erhalten möchte?

Wenn Sie gar keine Einladung mehr erhalten möchten, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit. Dazu senden Sie uns per Fax oder E-Mail den Text "Ich möchte künftig keine Einladung mehr erhalten" zusammen mit Ihren vollständigen Daten und der Screening-ID oder nutzen das Formular über diesen Link: "Widerspruch gegen die Einladung"

Nimmt jede Praxis an dem Programm teil und kann ich mir einen Arzt aussuchen?

Nein, nicht jeder Arzt nimmt an dem Programm teil. Wohnortnah wird es in Schleswig-Holstein in Lübeck, Pinneberg, Heide, Rendsburg, Kiel und Flensburg Screening-Zentren geben. Zusätzlich werden in jeder Screening-Region Mammobile eingesetzt. Die Teilnahme am Screening ist mit einem Besuch dieser Zentren bzw. des Mammobils verbunden.

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