Werden die Altersgrenzen zukünftig angehoben?
Seit dem 01.07.2024 können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen. Die neue Altersgrenze ist der 76. Geburtstag. Anfang Januar 2025 hat die Zentrale Stelle damit begonnen, auch Frauen 70+ einzuladen. Wer die Einladung nicht abwarten möchte, kann sich selbst für einen Untersuchungstermin bei der Zentrale Stelle anmelden (ZS Schleswig-Holstein 04551 89 89 00). Ein Untersuchungs-termin ist frühestens 22 Monate nach der letzten Screening-Mammographie und 12 Monate nach der kurativen Mammographie mit Überweisung möglich.
Meine letzte Mammographie außerhalb des Screenings liegt noch keine 12 Monate zurück. Soll ich diesen Termin trotzdem wahrnehmen?
Zwischen den zwei Mammographien müssen mindestens 12 Monate liegen. Rufen Sie uns bitte an, damit wir notieren können, ab wann wir Sie wieder einladen können.
Aufgrund meiner Vorgeschichte werde ich regelmäßig zur Mammographie überwiesen. Soll ich jetzt auch noch am Mammographie-Screening teilnehmen?
Das Mammographie-Screening ist eine reine Früherkennungsuntersuchung, zu der Sie alle 24 Monate eingeladen werden. Falls bei Ihnen ein konkreter Verdacht besteht oder bereits Auffälligkeiten festgestellt wurden, sind Sie bei Ihrem Arzt und dem QuaMaDi-Programm in guten Händen. Eine Teilnahme am Screening ist daher nicht mehr erforderlich.
Werden die Befunde an meinen Frauenarzt weitergeleitet?
Nur wenn Sie zustimmen. Auf dem Fragebogen, den sie bitte im Download ausdrucken oder in der Praxis erhalten, haben Sie die Möglichkeit, einer Weiterleitung zuzustimmen oder ihr zu widersprechen.
Warum habe ich noch keine Einladung bekommen?
Leider können nicht alle anspruchsberechtigten Frauen einer Screening-Region sofort eingeladen werden. Innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren müssen alle Frauen einer Region eingeladen werden. Dies gilt auch für die Frauen 70+. Wenn Sie die Einladung nicht abwarten möchten, können Sie auch direkt mit der Zentralen Stelle unter 04551/89 89 00 einen Termin vereinbaren.
Was soll ich zu meinem Termin mitbringen?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte oder Ihren Versicherungsnachweis sowie den ausgefüllten Fragenbogen mit, den sie im Download auf unserer Webseite zum Ausdrucken finden.
Werden die Fahrtkosten auch übernommen?
Nein. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Brauche ich eine Überweisung von meinem Arzt?
Nein. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Werden meine Daten an Dritte weitergegeben?
Nein. Ihre Angaben und Untersuchungsergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Zudem werden in dem Mammographie-Screening-Programm besonders strenge Datenschutzanforderungen umgesetzt.
Ich bin Rollstuhlfahrerin. Ist die Praxis bzw. das Mammobil rollstuhlgerecht ausgestattet?
Die stationären Einrichtungen ja. Die Mammobile sind aufgrund ihrer Bauweise nicht für Rollstuhlfahrerinnen geeignet.
Kann ich trotz meiner Regelblutung den Termin wahrnehmen?
Es ist sinnvoll, die Untersuchung in die zweite Woche nach Beginn der Regelblutung zu verlegen.
Soll ich meine bisherigen Aufnahmen mit zur Untersuchung bringen?
Nein, dies ist nicht erforderlich.
Was mache ich, wenn ich keine Einladung mehr erhalten möchte?
Wenn Sie gar keine Einladung mehr erhalten möchten, füllen Sie bitte das Formular "Programm beenden" im Bereich Kontakt aus. Alternativ können Sie den Satz "Ich möchte keine Einladung mehr erhalten" auf die Einladung schreiben und per Post an die Zentrale Stelle schicken.
Eine telefonische Mitteilung reicht aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht aus.
Nimmt jede Praxis an dem Programm teil und kann ich mir einen Arzt aussuchen?
Nein, nicht jeder Arzt nimmt an dem Programm teil. In Schleswig-Holstein gibt es in Lübeck, Pinneberg, Norderstedt, Heide, Rendsburg, Kiel und Flensburg stationäre Screening-Zentren. Zusätzlich werden in jeder Screening-Region mobile Röntgenstationen (sog. Mammobile) eingesetzt. Die Teilnahme am Screening ist mit einem Besuch dieser Zentren bzw. des Mammobils verbunden.